- Formalvertrag
- Formalvertrag m юр. абстра́ктный догово́р
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Formālvertrag — Formālvertrag, auch abstrakter Vertrag, abstraktes Versprechen genannt, ein Vertrag, der seine Verpflichtungskraft ausschließlich aus der bei seinem Abschluß beobachteten bestimmten Form, also aus dem reinen Verpflichtungswillen des Schuldners… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Arrhalvertrag — Als Arrhalvertrag bezeichnet man einen bestimmten Vertragstyp, der vor allem in den altorientalischen und hellenistischen Rechtsordnungen vorzufinden ist, aber auch noch im Mittelalter auftritt. Er ist vom Real und Formalvertrag zu unterscheiden … Deutsch Wikipedia
Versprechen [1] — Versprechen, die Zusage einer künftigen Leistung. Wird es angenommen von demjenigen, dem es gegeben wird, so liegt ein verpflichtender Vertrag vor. Aber auch das einseitige, d. h. das nicht akzeptierte V. erzeugt in manchen Fällen eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon